Der Klimawandel lässt seine Muskeln spielen, ganz besonders in Österreich. Seit 1990 ist die Temperatur im Land um rund 3,1 Grad Celsius gestiegen – mehr als doppelt so stark wie im globalen Mittel, heißt es im Zweiten Österreichischen Sachstandsbericht zum Klimawandel (AAR2). Das ist nicht mehr zu übersehen, wie unter anderem die immer heißer und trockener werdenden Sommer zeigen.
Hitzewellen treten mittlerweile etwa 50 Prozent häufiger auf und dauern im Schnitt ein bis vier Tage länger als im Vergleichszeitraum 1961-1990. Die Anzahl der Hitzetage hat sich in den letzten Jahrzehnten verdreifacht und auch die Tropennächte werden immer mehr. In Wien beispielsweise gab es zwischen 1961 und 1990 durchschnittlich 9,5 Hitzetage pro Jahr, von 1991 bis 2022 waren es im Schnitt bereits 21,6 Hitzetage.
Daher reichen Dämmung, Außenrollläden, Jalousien und Begrünung häufig nicht mehr aus, um die Innenräume angenehm zu temperieren. Als einzige Möglichkeit, die Temperaturen in der Mietwohnung auf ein erträgliches Niveau zu bringen, erscheint immer öfter eine Klimaanlage. Doch der drängende Wunsch nach dieser ist nicht so einfach umzusetzen.
Kann man in einer Mietwohnung eine Klimaanlage einbauen?
Als Mieter darf man nur dann eine Klimaanlage einbauen, wenn der Vermieter dem zustimmt. Denn der Einbau einer Klimaanlage stellt eine wesentliche Veränderung des Mietgegenstandes dar. Dazu muss der Vermieter schriftlich, am besten mittels Einschreiben, dem auch möglichst exakte Pläne, Kostenvoranschläge und Angaben zur baulichen Umsetzung beigelegt werden sollten, über das geplante Vorhaben informiert werden. Ab Erhalt des Schreibens hat der Vermieter zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Keine Antwort gilt als Zustimmung, aber in der Praxis ist ein Einbau gegen den Willen des Vermieters dennoch nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Kann ich als Eigentümer einfach eine Klimaanlage einbauen?
Auch als Eigentümer kann man nicht so einfach eine Klimaanlage einbauen, es sei denn man ist Eigentümer eines Einfamilienhauses oder des Zinshauses. Wohnungseigentümer hingegen benötigen grundsätzlich für den Einbau einer Klimaanlage die Zustimmung der anderen Eigentümer.

Was kann ich tun, wenn der Vermieter den Einbau der Klimaanlage verweigert?
Erteilt der Vermieter keine Zustimmung, können Sie versuchen, die Zustimmung gerichtlich durchzusetzen. Häufig bleibt es auch beim Versuch, denn die Gerichte sind bei der Beurteilung der Vorgaben streng. So muss die Klimaanlage dem Stand der Technik entsprechen, verkehrsüblich sein und von einem Fachbetrieb einwandfrei eingebaut werden. Darüber hinaus darf es zu keiner schutzwürdigen Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters kommen, das Haus keine Beeinträchtigung erleiden und die Veränderung keine Gefahr für Personen und Sachen darstellen. Nicht zuletzt muss ein „wichtiges Interesse“ des Mieters am Einbau der Klimaanlage bestehen.
Sollten einzelne Miteigentümer ihre Zustimmung verweigern, kann der Mietervereinigung zufolge ein Gericht in einem Außerstreitverfahren feststellen, ob das wichtige Interesse auf eine Wohnung mit erträglichen Raumtemperaturen die schutzwürdigen Interessen der anderen Wohnungseigentümer überwiegt.
Übrigens: Aktuell werden allerdings im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) und im Justizministerium Anpassungen des Mietrechtsgesetzes und des Wohnungseigentumsgesetzes geprüft, um den Einbau von Klimaanlagen zu erleichtern.
Kann ein Mieter eine Klimaanlage in der Wohnung verlangen?
Nein, ein Recht auf gekühlte Wohnungen gibt es nicht.
Wer zahlt die Klimaanlage – der Mieter oder der Vermieter?
Die Kosten für die Klimaanlage übernimmt derjenige, der sie einbauen lässt. Als Mieter kann man unter Umständen mit dem Vermieter eine Kostenteilung oder eine allfällige Ablöse für den Fall des Auszugs vereinbaren.
Was sollte man noch beachten?
Für das Anbringen des Außengeräts einer Split-Anlage ist in der Regel eine Baubewilligung nötig. Die entsprechenden Regelungen sind allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dazu kommt, dass manche Gemeinden auch Schutzzonen festgelegt haben.
Doch nicht nur die Optik ist ein Thema: Auch für die Lautstärke von Klimaanlagen gibt es Vorgaben, also Grenzwerte, die es einzuhalten gilt.
Gut zu wissen:
- Selbst wenn der Vermieter seinen Segen gibt, kann der Haussegen schief hängen – nämlich dann, wenn sich andere Mieter durch das Geräusch der Klimaanlage gestört fühlen.
- Mobile Klimageräte dürfen ohne Zustimmung des Vermieters oder der anderen Eigentümer verwendet werden.
- Eine Klimaanlage mit Innen- und Außengerät darf nur mit Zustimmung des Vermieters in einer Mietwohnung eingebaut werden.
- Das Okay des Vermieters reicht nicht. Für den Einbau einer Klimaanlage ist in der Regel darüber hinaus eine Baubewilligung notwendig.
- Unter Umständen kann man die Zustimmung zum Einbau einer Klimaanlage bei Gericht durchsetzen.
- Wer ohne Zustimmung eine Klimaanlage installieren lässt, riskiert eine Besitzstörungsklage.
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