Bis Ende 2027 müssen in Wien alle bis 1919 errichteten Gebäude über ein Bauwerksbuch verfügen. Ende 2030 muss dieses auch für Gebäude, die bis 1945 gebaut wurden, vorliegen. Damit sollen Altbauten in Wien noch besser geschützt werden.
Was ist ein Bauwerksbuch?
In einem Bauwerksbuch müssen wesentliche rechtliche, technische und sicherheitsrelevante Informationen über das jeweilige Gebäude zu finden sein. „Es muss daher einerseits sämtliche Pläne, Bescheide, Einreichungen und Benützungsbewilligungen beziehungsweise Fertigstellungsanzeigen enthalten. Andererseits müssen darin auch relevante Maßnahmen und bauliche Änderungen sowie alle Gebäudeteile, die aus Sicherheitsgründen regelmäßig überprüft werden sollten, aufgelistet sein“, beschreibt der Wiener Architekt und Sachverständige für Bauwerksbücher Johann Kaiser. Letzteres betreffe unter anderem Tragwerke, Dacheindeckungen, Fassaden und Geländer. Darüber hinaus muss der aktuelle Zustand des Gebäudes erhoben werden. Auch die Ergebnisse dieser Befundung müssen im Bauwerksbuch enthalten sein. Wurden bei dieser Mängel festgestellt, müssen diese ebenfalls aufgelistet werden. Ein Plan zu der Behebung dieser Mängel sowie Termine und Intervalle der künftigen Sicherheitsüberprüfungen müssen ebenfalls zu finden sein.
Handelt es sich beim Bauwerksbuch um eine einmalige Bestandsaufnahme?
Nein, das Bauwerksbuch muss in Zukunft laufend aktualisiert werden. Darüber hinaus muss es digital geführt und über das Datenportal der Baupolizei registriert werden. „Das Bauwerksbuch selbst muss dabei nicht an die Baupolizei geschickt werden, diese kann es allerdings bei Bedarf anfordern“, sagt Kaiser. Bei der Registrierung müssen vielmehr nur die Bestätigung über die Erstellung des Bauwerksbuches und die Bestätigung der Erstprüfung übermittelt werden.
Ist ein Bauwerksbuch für alle Gebäude verpflichtend?
Im Prinzip ja. Ausgenommen sind nur Kleingartenhäuser und Kleingartenwohnhäuser sowie Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter bebauter Grundfläche.
Muss nur für Altbauten oder auch für Neubauten ein Bauwerksbuch vorgelegt werden?
Ein Bauwerksbuch muss sowohl für Alt- als auch für Neu-, Zu- und Umbauten vorgelegt werden. Für Letztere ist dies bereits seit Mitte 2024 verpflichtend vorgesehen, die Bestätigung über die Erstellung des Bauwerksbuchs muss mit der Fertigstellungsanzeige übermittelt werden.
Demnächst folgen nun auch die Altbauten: Bis Ende 2027 müssen alle Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, ein Bauwerksbuch vorweisen. Ende 2030 gilt das auch für die zwischen 1919 und 1945 gebauten Häuser.
Für wie viele Gebäude gilt diese Verpflichtung?
Nach Angaben der Stadt Wien gibt es in Wien 31.000 Gebäude, die aus den Jahren vor 1919 stammen, sowie 23.500 Gebäude aus den Jahren 1919 bis 1945.

Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
„Das Bauwerksbuch muss von einer fachlich qualifizierten Person, konkret einem Ziviltechniker, planenden Baumeister oder gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellt werden“, so Kaiser, der die Kosten dafür mit etwa 800 bis 2.700 Euro – abhängig von der Gebäudegröße – beziffert.
Was passiert, wenn Eigentümer die jeweilige Frist zur Erstellung des Bauwerksbuchs verstreichen lassen?
Können Eigentümer nicht fristgerecht ein Bauwerksbuch vorlegen, kann es teuer werden. Denn die Wiener Bauordnung sieht für diesen Fall Verwaltungsstrafen von bis zu 50.000 Euro vor. Diese ergehen einer Sprecherin der Baupolizei zufolge an jeden Eigentümer oder Miteigentümer der Liegenschaft einzeln und werden im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahren von der MA64- Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht individuell festgelegt. Auch dann, wenn ein bei der Begehung festgestellter Mangel nicht fristgerecht behoben wird und die Behörde das erkennt, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Gut zu wissen:
- Das Bauwerksbuch ist so gut wie für alle Gebäude in Wien verpflichtend.
- Es muss digital geführt, laufend aktualisiert und über das Datenportal der Baupolizei registriert werden.
- Für Neu-, Zu- und Umbauten muss es bereits jetzt vorgelegt werden.
- Für Altbauten wird es in zwei Etappen eingeführt: Bis Ende 2027 muss es für alle vor 1919 errichteten Gebäude vorliegen, bis Ende 2030 auch für Gebäude, die zwischen 1919 und 1945 gebaut wurden.
- Das Bauwerksbuch darf nur von einer fachlich qualifizierten Person erstellt werden.
Weitere Infos:
FAQs und Erläuterungen zum verpflichtenden Bauwerksbuch sind auf der Website der Baupolizei (https://www.wien.gv.at/pdf/ma37/faq-bauwerksbuch.pdf bzw. https://www.wien.gv.at/pdf/ma37/erlaeuterungen-bauwerksbuch.pdf) zu finden.
Unser Experte

Architekt Johann Kaiser ist staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker, gerichtlicher Sachverständiger sowie staatlich konzessionierter Immobilientreuhänder.
Website: www.bauwerksbuch-kaiser.at
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