Provision: Wer bezahlt sie und wann?
Die Provision ist das Entgelt des Immobilienmaklers. Kommt es zu einem erfolgreichen Abschluss aufgrund seiner Vermittlungsdienste, erhält er dafür einen einmaligen Betrag. Für die Vermittlung von Mietverträgen wird der Betrag in einer bestimmten Anzahl von Monatsmieten angegeben. Je nach Dauer und Art des Mietverhältnisses darf die Provision bis zu zwei Monatsmieten nicht übersteigen.
Die Provision unterscheidet sich von der Kaution fürs Mieten einer z.B. Wohnung. Diese ist eine Art Versicherung des Vermieters für etwaige, durch den Mieter angerichtete Beschädigungen. Sie unterscheidet sich auch von der Ablöse bei Immobilien, die eine einmalige Zahlung zum Abgleichen von vorangegangenen Investitionen ist.
Wer muss Provision bezahlen: Mieter oder Vermieter?
Bei Vermietungen wird die Provision vom neuen Mieter und somit Wohnungssuchenden bezahlt. Man kann aber natürlich auch eine Immobilie mieten, ohne eine Provision zu zahlen. Im Normalfall passiert das dann, wenn ein Eigentümer seine Immobilie selbst vermittelt, ohne auf die Arbeit eines Maklers zurückzugreifen.
Theoretisch könnte auch der Vermieter die Provision bezahlen, praktisch wird das nicht passieren, da er selbst ja der Auftraggeber ist und sie nicht freiwillig bezahlen wird.
Eigentum: Wer muss die Provision bezahlen?
Beim Kauf einer Immobilie sieht die Sache etwas anders aus: Hier kommt es durchaus vor, dass ein Verkäufer diese bezahlt, da er durch den Deal normalerweise einen beträchtlichen Betrag einnimmt. Im Grunde jedoch ist sowohl die Höhe der Provision als auch die Frage, wer sie bezahlt, Verhandlungssache.
Das heißt: Alles ist möglich, es ist eine Frage der gemeinsamen Vereinbarung. Üblicherweise beläuft sich die Provision jedoch auf ca. 3 % des Kaufpreises – sie muss somit beim Kauf als Faktor bei den „Nebenkosten Wohnungskauf“ bzw. „Nebenkosten Hauskauf“ berücksichtigt werden.
Wann ist eine Immobilie provisionsfrei?
Dies ist dann der Fall, wenn niemand mit einer Vermittlungstätigkeit beauftragt wird. Ein Wohnungseigentümer kümmert sich also beispielsweise selbst darum, einen neuen Mieter zu finden – dann fällt keine Provision an. Üblicherweise wird hier von einer Vermittlung „privat an privat“ gesprochen.
Eine andere Möglichkeit: Ein Bauträger errichtet ein neues Wohnprojekt und verkauft alle Wohneinheiten selbst. Die Vermittlungstätigkeit ist also Teil des Geschäftsmodells und es muss dafür nicht extra bezahlt werden.
Die Provision heißt übrigens nur bei der Vermittlung von Immobilien in Österreich so – in Deutschland wird sie Courtage genannt.
Am besten informiert man sich gleich bei der Immobiliensuche über die Höhe der Provision. Notieren Sie die Provision sowie sämtliche weiteren Details der Immobilie in einer Checkliste – so vergessen Sie nichts während und nach der Besichtigung.
>>> Hier gibt es eine Checkliste für Immobilien-Besichtigungen als Download-Vorlage zum Ausdrucken.
Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht