Definition von Miete bzw. Mietzins
Beim klassischen Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter auf Zeit einen Wohnraum zum Gebrauch. Im Gegenzug dazu schuldet der Mieter dem Vermieter ein Entgelt in Form des Mietzinses.
Der Bruttomietzins besteht aus dem Nettomietzins (dem eigentlichen Mietzins) und den Betriebskosten.
Wie sich die Miete genau zusammensetzt, können Sie in diesem Beitrag nachlesen: Ausstattungskategorien, Richtwertmietzins, Hauptmietzins – wie setzt sich die Miete zusammen
Vereinfacht erklärt zählen als Bestandteile des Mietzinses:
– der Nettomietzins
– die Betriebskosten (Details dazu finden Sie hier: Betriebskosten: Wie sie verrechnet werden. Wie Sie die Höhe überprüfen können.
– Aufwendungen für Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Lift o.Ä.)
– Umsatzsteuer von 10 %
Wie hoch darf die Miete / der Mietzins sein?
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetz, das vor allem für Altbauobjekte gilt, kommen Mietzinsbeschränkungen zum Einsatz. Details dazu finden Sie hier: Wie der Richtwertmietzins festgesetzt wird
Ob sich der Vermieter daran hält, kann man auch mit dem Mietenrechner der Stadt Wien zur Mietzinsüberprüfung in Altbauwohnungen herausfinden. Ist der Mietzins zu hoch, dürfen Sie auf eine Herabsetzung der Miete pochen – Details dazu finden Sie in unserem Beitrag Ihr Recht auf Mietzinsminderung.
Im Teil- und Nichtanwendungsbereich des MRG gilt die Mietzinsbeschränkung nicht. Wenn man die Spezialfälle außer Acht lässt, gilt dies im Wesentlichen für Neubauten (Baubewilligung nach 8. Mai 1945) und Altbauwohnungen über 130 m². Hier ist der Mietzins und somit die Miete also frei verhandelbar.
Was definiert eine Hauptmiete?
Eine Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer (oder Fruchtnießer) einer Liegenschaft, mit dem Mieter (oder Pächter) eines Zinshauses oder mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.
Ein Hauptmieter kann die gemietete Immobilie untervermieten – allerdings kann dies per Mietvertrag dezidiert vom Eigentümer verboten werden. Doch nicht immer ist dieses Verbot rechtsgültig. Lesen Sie Details dazu hier: Untermiete: Untervermietung trotz Verbot im Mietvertrag
In den letzten Jahren ist vermehrt die Frage aufgekommen, ob man als Hauptmieter einer Immobilie diese auf Airbnb und ähnlichen Portalen zumindest temporär weitervermieten darf. Die Antwort hierauf finden Sie hier: Vermieten auf Airbnb & Co in Österreich: Erlaubt? Verboten?
Wann liegt eine Untermiete vor?
Wird ein Mietvertrag nicht mit dem Eigentümer sondern mit dem Mieter der Wohnung geschlossen, liegt ein Untermietverhältnis vor.
Download-Muster für Mietvertrag & Untermietvertrag für WGs gibt es hier!
Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht