Definition der Kündigung eines Mietvertrags
Durch eine Kündigung wird ein vertraglich eingegangenes Verhältnis beendet – im Falle von Immobilien also üblicherweise der Mietvertrag oder Pachtvertrag.
Das heißt aber nicht, dass das Verhältnis sofort endet. Über den genauen Zeitpunkt entscheidet die Kündigungsfrist, die entweder gesetzlich geregelt ist oder individuell vereinbart wurde gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
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Ein Beispiel:
Ein Mieter will seinen Mietvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Dann muss er ab dem Zeitpunkt der Kündigung noch drei Monate Miete zahlen bzw. hat natürlich auch so lange das Recht, in der Immobilie zu wohnen.
Die Frist beginnt in der Regel am Ende des Monats, in dem der Vermieter die Kündigung erhält (es ist allerdings auch möglich, zusätzlich die Monatsmitte festzulegen). Will ein Mieter also zum 31.12. ausziehen bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist, muss der Vermieter das Kündigungsschreiben bis 30.9. erhalten. Die Frist beginnt nämlich erst dann, wenn der Vermieter das Schreiben in Händen hält.
Wie ist die Dauer der Kündigungsfrist bei Mietverträgen?
Ein befristetes Mietverhältnis hat immer eine Mindestlaufzeit von zumindest drei Jahren. Erst nach Ablauf eines Jahres kann gekündigt werden mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Bei unbefristeten Mietverträgen gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Natürlich kann im Mietvertrag eine längere Frist vereinbart werden.
Was rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Mieters bzw. Vermieters?
In speziellen Fällen ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Als Mieter zum Beispiel dann, wenn ein Verbleib in der gemieteten Wohnung aufgrund der Umstände absolut nicht mehr zumutbar ist. Ein Beispiel wäre zum Beispiel akute Gefährdung der Gesundheit oder eine nicht vom Mieter verschuldete Unbenutzbarkeit der Immobilie.
Bevor man allerdings eine fristlose Kündigung ausspricht, sollte man sich erst bei einem Experten erkundigen, ob diese berechtigt bzw. wie am besten vorzugehen ist.
Auch der Vermieter kann eine fristlose Kündigung aussprechen. Mögliche Gründe sind gesetzlich definiert, dazu zählen Zahlungsverzug der Miete (länger als 1 Monat) oder Beschädigung bzw. Verwahrlosung der Immobilie durch den Mieter.
Wie verfasst man ein Kündigungsschreiben für Mietverträge richtig?
Das Kündigungsschreiben sollte idealerweise eingeschrieben an den Vermieter geschickt werden, damit man den Beleg hat, dass er es erhalten hat. Eine Kopie sollte man aufbewahren.
Diese Elemente muss das Kündigungsschreiben enthalten:
- Name des Mieters,
- die genaue Adresse der gemieteten Immobilie,
- zusätzlich gemietete Bereiche (z.B. Parkplatz),
- die Kündigungsfrist laut Vertrag oder Gesetz,
- den Kündigungstermin (das Datum, an dem man nach Ablauf der Frist ausziehen will),
- Unterschrift des Mieters
Hier können Sie ein Muster-Kündigungsschreiben für den Mietvertrag downloaden