Herabgefallene Dachziegel, umgestürzte Bäume oder sogar abgedeckte Häuser – Stürme hinterlassen immer öfter eine Spur der Verwüstung. In der Regel sind diese Sturmschäden jedoch in der Sturmschadenversicherung abgedeckt, weiß Norbert Jagerhofer, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.
Wann gilt heftiger Wind als Sturm?
Nicht jeder starke Wind, der subjektiv bereits als solcher wahrgenommen wird, gilt bereits als Sturm. Meteorologisch gesehen gilt ein Wind erst ab einer Geschwindigkeit von 75 km/h (Windstärke 9) als Sturm. Versicherungen allerdings sprechen bereits ab einer Windgeschwindigkeit mit Spitzen von mehr als 60 km/h von Sturm. Ausschlaggebend für die Klassifizierung ist die Einschätzung der GeoSphere Austria.
Was zählt zu Sturmschäden?
Damit werden erst Schäden, die ab dieser Windgeschwindigkeit entstehen, klassifiziert. Damit sind Schäden, die durch schwächere Windböen hervorgerufen werden, von der Versicherung ausgenommen und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.
Welche Sturmschäden gibt es?
Stürme können eine Vielzahl von Schäden hervorrufen. Er kann einzelne Ziegel vom Dach reißen, dieses teilweise oder zur Gänze abdecken und sogar Kamine umstürzen lassen. Fensterläden können genauso beschädigt werden wie die Scheiben von Fenstern oder Türen. Im Garten kann der Sturm wiederum Äste herabfallen lassen und sogar Bäume fällen. Äste, umstürzende Bäume, aber auch andere Gegenstände, die der Sturm herumwirbelt, können ebenfalls zu Schäden an Gebäuden, aber auch Autos, führen.
Welche Versicherung zahlt Sturmschäden?
Grundsätzlich werden Sturmschäden an oder in Gebäuden von der gleichnamigen Versicherung, die in der Eigenheim- bzw. Haushalts- oder Gebäudeversicherung enthalten ist, bezahlt. Das bedeutet konkret: Schäden am Dach und der Außenhaut des Gebäudes übernimmt die gleichnamige Versicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung.
Kommt es beispielsweise zu einem Wasserschaden in der Wohnung, da Regen durch das abgedeckte Dach eindringt, springt die Haushaltsversicherung in die Bresche. Das ist auch dann der Fall, wenn der heftige Wind Gartenmöbel und Co ruiniert. Übrigens: Weht der Sturm Gegenstände aus dem Garten und wird dadurch etwa die Gartenhütte oder das Haus des Nachbarn beschädigt, wird der Schaden von der Haftpflichtversicherung gedeckt.
Wird ein Auto durch herabfallende Dachziegel beschädigt, ist der Schaden durch eine Kaskoversicherung des Autobesitzers gedeckt. Ist das Einfamilienhaus oder Gebäude erst in Bau, ist die Sturmschadenversicherung in der Bauwesenversicherung, die jeder Bauherr abschließen sollte, inkludiert.
Im Falle einer Rohbaudeckung für das Gebäude ist Versicherungsschutz erst dann gegeben, wenn das Gebäude völlig geschlossen ist und die wetterbedingte Luftbewegung sowie deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt. Übrigens: Die Sturmversicherung inkludiert darüber hinaus in der Regel noch andere Elementarereignisse wie Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
Sind Sturmschäden automatisch versichert?
Wer denkt, eine Sturmschadenversicherung ist automatisch in der Eigenheim- beziehungsweise Gebäudeversicherung inkludiert, der irrt. „Sturmschäden sind nicht automatisch versichert, man muss die entsprechende Versicherung als Zusatzbaustein zur Eigenheim- oder Gebäudeversicherung dazu nehmen“, sagt Norbert Jagerhofer, Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Und da heißt es genau zu schauen: Denn oft seien, so Jagerhofer, an Gebäuden montierte Gegenstände wie PV-Anlagen, Fahnenstangen oder Maste, aber auch Gartenmöbel, Glasschäden, Außenjalousien oder Markisen nicht automatisch mitversichert.
Gleiches gelte für Schäden, die dadurch entstehen, wenn Gegenstände durch den heftigen Wind auf Gebäude geschleudert werden. „Diese Schäden können häufig nur mittels Zusatzklauseln versichert werden“, so Jagerhofer. Gleiches gilt für Folgeschäden, wie beispielsweise die Kosten für Aufräumarbeiten oder Entsorgung. In diesem Zusammenhang ist noch etwas wichtig: „Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die versicherten Sachen, bei versicherten Gebäuden vor allem das Dachwerk, ordnungsgemäß instand zu halten“, sagt Jagerhofer.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden, die dadurch entstanden sind, dass
- sich versicherte Bauwerke oder Teile davon in einem baufälligen Zustand befunden haben,
- im Zuge von Neu-, Zu- oder Umbauten versicherter Bauwerke Baubestandteile nicht oder noch nicht entsprechend fest mit dem sonstigen Bauwerk verbunden waren oder Baubestandteile aus der üblichen Verbindung mit dem Bauwerk gelöst wurden.
Bis zu welcher Summe werden Sturmschäden übernommen?
Sturmschäden werden bis zur im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme übernommen.
Wie schnell muss ich der Versicherung einen Sturmschaden melden?
Schäden müssen der Versicherung unverzüglich, das heißt binnen sieben Tagen, gemeldet werden. Jagerhofer weist auf einen weiteren wichtigen Punkt hin: „Versicherungsnehmer haben eine Schadenminderungspflicht.“ Wurde beispielsweise das Dach abgedeckt, sollten so bald als möglich eine Notabdeckung veranlasst werden. „Ich rate immer dazu, das gleich im Zuge der Schadensmeldung zu vermerken“, rät Jagerhofer. Empfehlenswert sei es weiters, im Schreiben festzuhalten, dass man auf weitere Weisungen des Versicherers warte. Jagerhofer hat in diesem Zusammenhang noch einen Tipp parat: „Machen Sie Fotos zur Dokumentation des Schadens und werfen Sie beschädigte Gegenstände nicht gleich weg.“
Norbert Jagerhofer ist Prokurist bei der RVM Versicherungsmakler GmbH und geschäftsführender Gesellschafter der Norbert Jagerhofer GmbH / Berater in Versicherungsangelegenheiten. Darüber hinaus ist er als Allgemein gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Versicherungswesen, Fachbuchautor und Trainier tätig.
Ähnliche Beispiele: