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PHH Rechtsanwälte
Nebenkosten Wohnung- und Hauskauf
Der Kauf einer Wohnung ist mit erheblichen Nebenkosten verbunden. Bei den Überlegungen, ob eine Wohnung leistbar ist, darf nicht vergessen werden, dass neben dem Kaufpreis noch weitere Beträge zu entrichten sind. Doch wie viel muss ich für die „Nebenkosten Wohnungskauf“ und die „Nebenkosten Hauskauf“ kalkulieren?
Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbssteuer ist eine (Rechts-)Verkehrsteuer und erfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken. Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich von der Gegenleistung bemessen. Als Bemessungsgrundlage bei einem Wohnungskauf dient der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen (wie zum Beispiel eine übernommene Darlehensschuld) und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (wie ein Wohnungsgebrauchsrecht für den Verkäufer). Die Grunderwerbsteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Damit ist sie ein wesentlicher Faktor bei den „Nebenkosten Hauskauf“ bzw. „Nebenkosten Wohnungskauf“.
Eintragungsgebühr Eigentumsrecht
Neben der Grunderwerbssteuer ist auch eine Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht zu bezahlen. Diese beträgt 1,1 % von der Bemessungsgrundlage (= Kaufpreis einschließlich sonstiger Leistungen und vorbehaltenen Nutzungen).
Eintragungsgebühr Pfandrecht
Wird der Kauf fremdfinanziert und ist für die finanzierende Bank ein Pfandrecht einzutragen, so darf nicht übersehen werden, dass auch für die Eintragung dieses Pfandrechtes im Grundbuch eine Gebühr anfällt. Diese Gebühr beträgt 1,2 % von der Höhe des einzutragenden Pfandrechts.
Eingabegebühr für das Grundbuchgesuch
Für die Einbringung des für die Einverleibung notwendigen Grundbuchgesuches im Elektronischen Rechtsverkehr fallen darüber hinaus EUR 42,00 an. Die Kosten der Antragstellung erhöhen sich auf EUR 59,00, wenn die Antragstellung direkt bei Gericht und nicht elektronisch erfolgt.
Kosten für die notarielle Beglaubigung
Für die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch ist es notwendig, dass die Unterschriften auf dem Kaufvertrag bzw. auf der Pfandbestellungsurkunde beim Hypothekardarlehen gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.
Die Kosten dafür richten sich nach der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis, Höhe des Pfandrechts) und sind durch den jeweiligen Kammertarif festgelegt.
Anwaltskosten
Da in der Regel der Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt errichtet wird und dieser auch den Antrag auf Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch stellt, muss man für diesen weitere Nebenkosten beim Wohnungskauf einkalkulieren. Die meisten Anwälte bieten die Abwicklung und Vertragserrichtung zu einem Pauschalhonorar an. Dieses ist im Einzelfall mit dem jeweiligen Rechtsanwalt im Vorhinein zu vereinbaren, wobei es sich meist um einen Prozentsatz (zwischen 1 % und 2,5 %) des Kaufpreises handelt.
Maklerprovision
Ist ein Makler in den Kauf involviert, muss in der Regel eine Provision bezahlt werden, welche sich ebenfalls auf Basis des Kaufpreises (meist 3 %) berechnet.
Sonstige Kosten
Es sind zwar keine klassischen Nebenkosten, trotzdem darf man nicht darauf vergessen, dass rund um den Immobilienkauf noch viele weitere Ausgaben anfallen. Zum Beispiel Ablöse für Investitionen in die Immobilie oder für Möbel, Renovierungsarbeiten, Ausmalen, neue Einrichtung etc.