Wer eine Wohnung mietet, muss in der Regel eine Kaution hinterlegen. Walter Rosifka, Wohnrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien, erklärt Ihnen, was darunter zu verstehen ist.
Wozu dient die Kaution?
Mit der Kaution sichert der Vermieter Forderungen gegenüber dem Mieter ab. Bleibt dieser die Miete schuldig oder muss der Vermieter die vom Mieter verschuldeten Schäden nach dessen Auszug beheben, kann er dafür die Kaution heranziehen.
Wofür kann der Vermieter die Kaution verwenden?
Einerseits kann die Kaution zur Bezahlung offener Mieten herangezogen werden, andererseits als Ersatz für am Mietobjekt vom Mieter verschuldete Schäden. Allerdings darf der Vermieter nur für Schäden, die über die gewöhnliche Abnützung hinaus gehen, Ersatz verlangen. Zur Berechnung wird nicht der Neuwert, sondern der Zeitwert des beschädigten Möbelstücks oder Teils der Wohnung herangezogen.
Muss man immer eine Kaution zahlen?
Mieter sind gesetzlich nicht zur Zahlung einer Kaution verpflichtet. Gleichzeitig ist es den Vermietern aber nicht verboten, eine solche zu verlangen. In diesem Fall muss dies allerdings im Mietvertrag vereinbart werden. Andernfalls ist der Mieter nicht verpflichtet, eine Kaution zu hinterlegen.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Eine gesetzliche Höchstgrenze für die Kaution gibt es nicht, die Höhe ist somit Verhandlungssache. „Üblich sind in der Regel drei Monatsmieten brutto“, sagt Walter Rosifka. Der Oberste Gerichtshof beziffert die Obergrenze für die höchstzulässige Kaution mit sechs Bruttomonatsmieten.
Wann ist die Kaution zu bezahlen?
Nach Unterzeichnung des Mietvertrages. Sie kann je nach Vereinbarung in bar, aber auch als Sparbuch oder Bankgarantie übergeben werden. Lassen Sie sich auf alle Fälle die Übergabe der Kaution schriftlich bestätigen.
Gibt es Vorgaben, wie diese vom Vermieter veranlagt werden muss?
Die Vermieter sind verpflichtet, die Kaution mit dem Eckzinssatz zu veranlagen – sei es auf einem Sparbuch, sei es in einer anderen Veranlagungsform. Diese muss allerdings die gleiche Verzinsung und Sicherheit bieten wie ein Sparbuch. Beide müssen außerdem vom Privatvermögen des Vermieters abgegrenzt sein.
Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Die Kaution muss unverzüglich nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden, sofern es keine berechtigten Forderungen des Vermieters gibt. Ist das der Fall, kann er die Kaution in Höhe der Forderung einbehalten. Der darüber hinaus gehende Betrag muss jedoch an den scheidenden Mieter überwiesen werden.
Wie sieht es aus, wenn der Vermieter die Wohnung verkauft?
Dann muss der neue Eigentümer und somit auch neue Vermieter die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses rückerstatten.
Was passiert, wenn der Vermieter Pleite geht?
Wie gesagt, der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen veranlagen. Bei einer Insolvenz hat der Mieter ein Recht auf Absonderung der Kaution.
Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?
Sofern er dafür keinen oder einen nach Meinung des Mieters nicht zutreffenden Grund nennt, bleibt Mietern nichts anderes übrig, als ein Verfahren zur Rückforderung der Kaution bei der Schlichtungsstelle oder dem jeweiligen Bezirksgericht einzuleiten. Sie können die Kaution übrigens bis 30 Jahre nach Rückgabe der Wohnung zurück fordern. Ein Tipp: Machen Sie sowohl beim Einzug als auch beim Auszug Fotos von der Wohnung, um deren Zustand zu dokumentieren. Das kann sich im Streitfall als sehr hilfreich erweisen.
Fotocredits: Erwin Schuh
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