Allein in Österreich fallen Umweltschützern zufolge pro Jahr mehr als 83.000 Tonnen Elektroschrott an. Oft sind die entsorgten Elektrogeräte sogar noch funktionstüchtig oder weisen nur einen kleinen, leicht behebbaren Defekt auf. Die Reparatur von Elektrogeräten würde nicht nur dazu beitragen, den Berg an Elektroschrott zu verringern, sondern auch wertvolle Ressourcen schonen.
Wie kann ich mein Elektrogerät selbst reparieren?
Nicht immer braucht es für die Reparatur eines Elektrogerätes einen Profi. Manche Reparaturen können mit etwas handwerklichem Geschick unter Umständen auch selbst durchgeführt werden. Das dazu notwendige Basiswissen können sich Interessierte auf Reparatur-Websites, in Online-Tutorials oder Workshops, die von manchen Bildungseinrichtungen oder der Reparatur-Akademie in Wien angeboten werden, aneignen. Auch in den Repair Cafés wird Unterstützung bei der Reparatur von Elektrogeräten angeboten.
Nützliche Links:
https://schraub-doc.at/reparaturanleitungen
Lohnt sich die Reparatur von Elektrogeräten?
In Hinblick auf den finanziellen Aspekt, lautet die Antwort „Ja“ – zumindest, wenn die Reparatur weniger kostet als der Kauf eines neuen Gerätes. Die Umwelt profitiert allerdings so gut wie immer davon. Denn die Reparatur eines defekten Elektrogerätes vermeidet nicht nur Elektroschrott, sondern schont auch wertvolle Ressourcen und wirkt sich positiv auf die CO₂-Bilanz aus. Fällt das nicht mehr funktionsfähige Gerät allerdings in eine schlechte Effizienzklasse, sollte man sich – falls finanziell möglich – doch eher zum Neukauf entschließen: Denn energieeffiziente Elektrogeräte verbrauchen deutlich weniger Energie.
Wo finde ich Ersatzteile für die Reparatur von Elektrogeräten?
Die Suche nach Ersatzteilen war des öfteren die sprichwörtliche Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Bereits seit 2021 dürfen Hersteller Neugeräte in der EU allerdings nur noch dann auf den Markt bringen, wenn sie Reparaturanleitungen sowie Ersatzteile mehrere Jahre lang anbieten. Demnach müssen Letztere je nach Produktgruppe zwischen sieben und zehn Jahren verfügbar sein. Sieben Jahre müssen beispielsweise Ersatzteile wie Fernbedienungen, Kondensatoren oder Netzteile für Computer, Fernseher und Bildschirme sowie Türgriffe, Temperatursensoren, Thermostate oder Einlegeböden für Kühlgeräte erhältlich sein.
Die Zehn-Jahres-Frist zum Beispiel für Türdichtungen bei Kühlgeräten, für Türen, Motore oder Pumpen von Waschmaschinen und Trocknern sowie für Sprüharme, Dichtungen und Besteckkörbe von Geschirrspüler.
Seit Juni 2025 gilt das längere Vorhalten von Ersatzteilen auch für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets: Folien für faltbare Displays, Batterien, mechanische Tasten, Hauptmikrofone oder auch Kameras müssen nun sieben Jahre zur Verfügung stehen.
Erhältlich sind Ersatzteile damit einerseits beim Händler. Andererseits gibt es verschiedene (Online-)Händler, die sich auf deren Beschaffung und den Handel damit spezialisiert haben.

Wie sorge ich dafür, dass mein Elektrogerät länger hält?
Vorsorge ist besser als heilen, das gilt auch für Elektrogeräte. Halten Sie sich an die Bedienungsanleitung und warten Sie Ihre Elektrogeräte regelmäßig. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Entkalkung von Kaffeemaschine, Wasserkocher und Dampfbügeleisen, das Entfernen von Bröseln aus dem Toaster (und das Leeren der entsprechenden Lade) oder die Reinigung des Lufteinlasses sowie der Gebläseöffnung beim Fön. Auch beschädigte Kabel sollten repariert oder ersetzt werden, um Kurzschlüsse bei Elektrogeräten zu vermeiden.
Was ist das „Recht auf Reparatur“?
Um die Berge von Elektroschrott zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und das Ziel des „European Green Deal“ – Klimaneutralität der EU bis 2050 – zu erreichen, gibt es seit Juli 2024 eine EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Diese muss allerdings noch bis 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Hersteller werden damit verpflichtet, vorerst einmal Produkte des täglichen Gebrauchs wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Smartphones, Tablets oder Fernseher auch über die gesetzliche Gewährleistung hinaus in einer vertretbaren Zeit und zu einem angemessenen Preis wieder instand zu setzen. Vorausgesetzt, die Reparatur ist technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll. Damit soll der Grundsatz „erst erhalten, dann ersetzen“ zur neuen Norm werden.
Gibt es wieder einen Reparaturbonus?
Der so genannte Reparaturbonus ist im Mai 2025 ausgelaufen. Seit 12. Jänner 2026 gibt es stattdessen die so genannte Geräte-Retter-Prämie. Konsumenten erhalten damit maximal 130 Euro pro Reparatur – allerdings nur noch für ausgewählte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Tiefkühlgeräte, Staubsauger, Akkuschrauber und ähnliches Handwerkzeug.
Darüber hinaus wird erstmals die Reparatur von Pflege- und Medizinprodukten wie Rollstühlen, Pflegebetten, Blutdruckmess- oder Beatmungsgeräten gefördert. Die Reparatur von Fahrrädern, Smartphones und Unterhaltungselektronik wird allerdings nicht mehr mit einem Bonus unterstützt.
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