Vollmacht bei Immobilien
Eine Vollmacht ist die Befugnis einer Person, dass eine andere Person in ihrem Namen handelt. Man spricht auch von einer „Vertretungsmacht“.
Wann kommen Vollmachten zum immobilienbezogenen Einsatz?
Rund um Immobilien gibt es mehrere Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel:
- Keine Zeit: Ein Eigentümer erteilt einer Hausverwaltung (oder einer anderen Privatperson) eine Vollmacht, um einen neuen Mieter zu finden, weil er selber keine Zeit dazu hat.
- Der Einfachheit halber: Ein Erbgemeinschaft will das geerbte Haus verkaufen. Dazu bevollmächtigt sie jemanden, da es in der Praxis schwierig ist, dass alle Erben sämtliche Termine gleichzeitig wahrnehmen.
- Kompetenz vergeben: Einem Hausmeister wird eine Vollmacht erteilt, damit er für gewisse Tätigkeiten wie Reparaturen geeignete Unternehmen beauftragen kann. Ohne jede Schritt mit dem Hauseigentümer abstimmen zu müssen, da dies langwierig wäre.
- Renovierung: Der Hauseigentümer gibt einem Unternehmen die Vollmacht, ein Haus zu renovieren und dafür sämtliche notwendigen Subaufträge zu vergeben.
- Termin beim Notar: Auch hier kann man sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
- Immobilienkauf: Hierfür kann man ebenfalls eine Vollmacht erstellen. Allerdings muss diese notariell beglaubigt werden, da es sich dabei um eine sehr teure und folgenreiche Anschaffung handelt.
Wie werden Vollmachten erteilt?
Je nach Erfordernis werden Vollmachten schriftlich oder mündlich erteilt. Das heißt, dass sie grundsätzlich formfrei ist. Manche Vollmachten verlangen jedoch nach bestimmten Formen, z.B. einem schriftlichen Beleg mit Unterschrift der Person, die vertreten werden soll.
Damit der Hausmeister einen Handwerker für eine Reparatur beauftragt, reicht aber eine mündliche Bevollmächtigung. Es hängt also vom jeweiligen Gebiet ab.
Erhalten Makler eine Vollmacht?
Immobilienmakler benötigen in der Regel keine Vollmacht. Der Grund dafür ist, dass sie zwar beauftragt werden, z.B. einen Mieter für eine Immobilie zu finden. Den Mietvertrag selbst kann aber problemlos der Eigentümer unterschreiben. Somit ist eine Vollmacht nicht notwendig. Außer der Eigentümer will (z.B. aus Zeitgründen) den Mietvertrag nicht selbst unterschreiben.
Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht