Definition Immobilienertragsteuer in Österreich
Die Immobilienertragsteuer besteuert den Gewinn aus der privaten Veräußerung von Grundstücken. Als Grundstücke gelten dabei nicht nur Grund und Boden, sondern auch Gebäude (inklusive Eigentumswohnungen) und grundstücksgleiche Rechte wie z.B. Baurechte.
Diese Regelung gilt seit April 2012. Davor gab es eine Spekulationsfrist von zehn Jahren – wurde eine Immobilie verkauft, nachdem sie mehr als zehn Jahre im Besitz von jemandem war, musste der Gewinn aus dem Verkauf nicht versteuert werden. Seit April 2012 sind aber sämtliche Gewinne zu versteuern, die aus dem Verkauf von Grundstücken erzielt werden.
Wer zahlt die Immobilienertragsteuer?
Die Immobilienertragssteuer ist vom Verkäufer zu tragen.
Es werden nur entgeltliche Erwerbs- bzw. Veräußerungsvorgänge erfasst. Das heißt, dass die unentgeltliche Übertragung einer Liegenschaft für die Immobilienertragssteuer nicht relevant ist, da es keinen Gewinn aus dem Verkauf gibt. Für Schenkungen und Erbschaften ist daher nicht zu zahlen.
Von der Besteuerung ausgenommen sind der Hauptwohnsitz des Verkäufers einer Immobilie sowie Gebäude, die vom Verkäufer selbst gebaut wurden. Weitere Informationen zu Ausnahmen von der Immobilienertragsteuer finden Sie hier.
Wie hoch ist die Immobilienertragsteuer?
Die Steuer beträgt 30 % vom erzielten Gewinn – seit 2016, bis inklusive 2015 waren es 25 %.
Damit ist nicht der Prozentsatz des gesamten Betrags gemeint, der für eine Immobilie bezahlt wird (also der Verkaufspreis), sondern explizit der Gewinn des Verkaufspreises im Verhältnis zum Anschaffungspreis. Hier kann man versuchen, den zu versteuernden Gewinnanteil zu verringern, indem eine Adaptierung der Anschaffungskosten vorgenommen wird. Details dazu gibt es hier.
Grundstücke, die vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden, unterliegen einer besonderen Regelung. Bei ihnen wird angenommen, dass ein Veräußerungsgewinn von 14 % des gesamten Erlöses erzielt wird. Dieser Gewinn wird wiederum mit 30 % besteuert. Das heißt, dass die Steuerbelastung 4,2 % des gesamten Verkaufspreises beträgt.
Die Immobilienertragssteuer wirkt nicht progressionserhöhend für das gesamte Einkommen – das heißt, dass sie die Steuerrate nicht erhöht.
Was ist der Inflationsabschlag?
Der Inflationsabschlag ist seit dem Jahr 2016 entfallen. Bis dahin wurde bei Neu-Grundstücken die Bemessungsgrundlage der Immobilienertragsteuer ab dem 11. Jahr um den Inflationsabschlag in der Höhe von 2 % pro Jahr reduziert.
Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht