Definition: Das Grundbuch im österreichischen Immobilien-Recht
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem z.B. das Eigentum an einem Grundstück (samt Immobilie), aber auch Wohnungseigentum, Pfandrecht oder Baurecht festgehalten werden.
Es wird von den Bezirksgerichten in Österreich geführt und ist öffentlich einsehbar.
Wer ein Grundstück, ein Haus oder Wohnung käuflich im Eigentum erwirbt, muss sich anhand des Grundbuchs informieren, wer der sogenannte „bücherliche Eigentümer“ ist und ob irgendwelche Belastungen eingetragen sind.
Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht
Was steht im Grundbuch?
Es setzt sich aus dem Hauptbuch zusammen, dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen, den Hilfsverzeichnissen, der Urkundensammlung und der Grundbuchsmappe.
Wo kann ich das Grundbuch einsehen?
Beim zuständigen Gericht. Wie oben beschrieben steht, wird das Grundbuch in Österreich von den Bezirksgerichten geführt (nicht jedoch vom Bezirksgericht für Handelssachen in Wien).
Eine Einsichtnahme ist zudem bei jedem Notar möglich, dieser kann auch Grundbuchsauszüge herstellen und beglaubigen.
Daten aus der Grundstücksdatenbank kann man auch recht einfach online abfragen, dafür stehen autorisierte Seiten zur Verfügung.
Allerdings ist ein Auszug für Laien unter Umständen nur schwer verständlich. Hier schafft ein Rechtsanwalt oder Notar sichere Abhilfe. Das korrekte Verständnis des Grundbuchauszugs und das Erfassen aller relevanten Daten liegt in der Eigenverantwortung.
Was sind die Kosten einer Grundbucheintragung?
Wenn man sich eine Immobilie kauft und seinen neuen Eigentum ins Grundbuch eintragen lassen will, so spricht man von einer Verbücherung. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich bei dieser von einem Anwalt oder Notar unterstützen zu lassen.
Normalerweise kann man einen Kaufvertrag nicht sofort ins Grund eintragen lassen. Zuerst müssen eingetragene Pfandrechte und Hypotheken gelöscht werden. Außerdem muss zunächst die Grunderwerbsteuer gezahlt werden. Es kann auch sein, dass noch bestimmte Genehmigungen benötigt werden.
Kommt es schließlich zur Eintragung ins Grundbuch, fallen folgende Kosten an:
– Eingabengebühr fürs Grundbuchsgesuch: ca. 44 – 62 Euro
– Eintragungsgebühr: 1,1 % vom Kaufpreis (wird im Nachhinein vom zuständigen Gericht vorgeschrieben)
– Eintragung eines Pfandrechts (weil der Kauf mit einem Kredit finanziert wird): 1,2 % des Pfandbetrags
Was kostet ein Auszug aus dem Grundbuch?
Die Gebühren für Grundbuchsauszüge aus dem Hauptbuch oder aus den Hilfsverzeichnissen belaufen sich beim Bezirksgericht auf 13,70 Euro.
Für die Online-Abfrage der „Grundstücksdatenbank neu“ entstehen je nach Anforderung unterschiedliche Kosten.
Hier ein paar Beispiele:
Aktueller Grundbuchsauszug: € 3,53 für Vollabfrage einer Einlagezahl
Aktueller Teilauszug: € 1,88
Abfrage Urkundensammlung: € 1,10 je Urkunde
Abfrage des Personenverzeichnisses: € 1,76 je Person
(Stand Dezember 2017, vollständige Übersicht auf www.help.gv.at)