Genossenschaftswohnungen sind beliebter denn je, stehen sie doch für leistbares Wohnen. In der Regel werden als solche Wohnungen, die von gemeinnützigen Bauträgern mit Wohnbauförderungsmitteln errichtet werden, bezeichnet – daher behalten wir den Begriff „Genossenschaftswohnung“ bei.
Doch ganz korrekt ist diese Bezeichnung nicht: Streng genommen fallen darunter nämlich nur Wohnungen, die von einem gemeinnützigen Wohnbauträger, der tatsächlich als Genossenschaft organisiert ist, errichtet werden. Doch viele Gemeinnützige sind nicht als Genossenschaft, sondern als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder als Aktiengesellschaft (AG) organisiert. Wer eine Wohnung von einer Genossenschaft mietet, erkennt dies daran, dass er nicht als Mieter, sondern als „Nutzungsberechtigter“ und der Mietvertrag als „Nutzungsvertrag“ bezeichnet wird. „In diesem Fall sind die Mieter Mitglieder der Genossenschaft und bekommen die Wohnung gegen Entgelt zur Nutzung übertragen“, erklärt AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka.
Vorteile einer Genossenschaftswohnung
Gemeinnützige Bauvereinigungen unterliegen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), zu deren Prinzipien unter anderem Kostendeckung und Gewinnbeschränkung zählen. Werden zum Bau eines Projektes Wohnbauförderungsmittel verwendet, müssen sie auch die Wohnbauförderungsrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes einhalten.
Darüber hinaus gilt für die Wohnungen das Mietrechtsgesetz (MRG). Das führt dazu, dass diese Wohnungen teils deutlich günstiger sind als vergleichbare Immobilien am freien Markt. Weiters fallen bei der Anmietung keine Provision und häufig auch keine Kaution an, dafür jedoch ein so genannter Finanzierungsbeitrag (siehe weiter unten) an. Übrigens: Die Mietverträge sind meist unbefristet.
Wer kann Mieter werden?
Um eine geförderte Wohnung mieten zu können, muss man österreichischer Staatsbürger, Bürger eines EU oder EWR-Landes, Nicht-EU-Bürger mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung oder Flüchtling nach der Genfer Konvention sein. Der künftige Mieter muss älter als 18 Jahre sein, eine Anmeldung ist jedoch ab dem 17. Geburtstag möglich. Und er muss dort seinen Hauptwohnsitz anmelden. Dazu kommen bestimmte Einkommensgrenzen, die in den Wohnbauförderungsrichtlinien der Bundesländer geregelt sind.
Wie finde ich eine Genossenschaftswohnung?
Da gilt im Prinzip dasselbe wie bei anderen Wohnungen – entweder direkt bei der gemeinnützigen Bauvereinigung oder mittels Inseraten in Printmedien oder auf Onlineplattformen. Eine weitere Anlaufstelle in Wien ist das Wohnservice Wien – gemeinnützige Bauvereinigungen müssen nämlich einen Teil ihrer neu gebauten, aber auch älterer Wohnungen, die frei werden, dort melden.
Wie schnell finde ich eine Wohnung?
Wer sich für eine Wohnung, die gerade in Bau oder gar erst in Planung ist, anmeldet, braucht dementsprechend Geduld – auch abhängig davon, wie lang die Warteliste bereits ist. Die Gemeinnützigen bieten sie aber auch sofort verfügbare Genossenschaftswohnungen an, etwa, weil ein Mieter ausgezogen ist.
Was kostet eine Genossenschaftswohnung?
Durch die Deckelung der Miethöhe sind Genossenschaftswohnungen in der Regel um einiges günstiger als vergleichbare Objekte am freien Markt. Derzeit liegt die durchschnittliche Miete für geförderte Wohnungen nach Angaben des Verbands der Gemeinnützigen Bauvereinigungen bei durchschnittlich 7,60 Euro pro Quadratmeter.
Häufig wird auch ein so genannter Finanzierungsbeitrag (Grund- beziehungsweise Baukostenbeitrag) verlangt, der mietmindernd wirkt. Diesen erhält der Mieter allerdings nach Beendigung des Mietverhältnisses binnen acht Wochen mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent (bei Wohnungen, die erstmals ab dem Jahr 2000 bezogen wurden) und von zwei Prozent (bis 2001) sowie um die Inflation aufgewertet, zurückerstattet. Für einkommensschwache Mieter gibt es zur Finanzierung dieses Beitrags in den Bundesländern, etwa in Wien, günstige Darlehen.
Ähnliche Beiträge:
Worauf Sie bei einem Notverkauf achten sollten