Der Tausch und die Reparatur von Fenstern ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der Nachhaltigkeit. Worauf es beim Fenstertausch ankommt, haben wir für Sie recherchiert.
Hohe Heizkosten, Zugluft – spätestens dann ist die Reparatur oder gar der Tausch von Fenstern ein Thema. Vor allem dann, wenn die bestehenden Fenster älter als 20 bis 25 Jahre sind, sollte man daran denken, sie durch neue zu ersetzen. Denn diese sind nicht nur funktional, sondern helfen auch, Energieverluste zu verringern und Heizkosten zu sparen. Doch das Vorhaben ist durchaus komplex, nicht nur in rechtlicher Hinsicht.
Wer ist für den Fenstertausch zuständig beziehungsweise wer zahlt?
„Handelt es sich um Kastenfenster, ist für die Außenfenster der Vermieter zuständig – das heißt, er muss auch dafür zahlen“, sagt Immobilienrechtsanwältin Valentina Philadelphy-Steiner. Für die Innenfenster als Teil des Mietobjektes ist hingegen der Mieter zuständig, sofern es sich nicht um einen ernsten Schaden des Hauses handelt. „Ist ein Verbundfenster, das ja eine Einheit darstellt und daher rechtlich als Außenhaut qualifiziert wird, kaputt, trägt in der Regel allein der Vermieter die Kosten für Reparatur oder Tausch“, sagt Philadelphy-Steiner.
Was bedeutet in diesem Fall „kaputt“?
Dazu habe sich, so die Anwältin, in der Judikatur der „dynamische Erhaltungsbegriff“ herausgebildet. „Das heißt, man muss schauen, ob eine Reparatur möglich oder ob die Erneuerung von der Erhaltungspflicht des Vermieters umfasst ist. Weiters muss man die Kosten für beides gegenüberstellen und dabei auch den Gesamtzustand des Gebäudes beachten“, erklärt Philadelphy-Steiner.
Können Mieter einen Fenstertausch verlangen?
„Das Recht auf einen Fenstertausch gibt es nur dann, wenn die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur nachweisbar ist und die Erneuerung der Fenster vertretbarer als eine bloße Instandhaltung ist“, sagt die Immobilienrechtsexpertin. Die Ansicht, dass die Fenster nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen, würde hingegen die Erneuerung der Fenster nicht rechtfertigen. „Aber das ist jeweils eine Einzelfallentscheidung“, so Philadelphy-Steiner.
Wie sieht es mit dem Fenstertausch im Wohnungseigentum aus?
Im Wohnungseigentum ist grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft zur Erhaltung der Fenster verpflichtet. Wohnungseigentumsverträge sehen aber regelmäßig vor, dass die einzelnen Wohnungseigentümer für ihre Fenster – rechtlich und wirtschaftlich – verantwortlich sind. Die müssen sich dann um ein einheitliches Erscheinungsbild des Hauses bemühen – eine entsprechende Klausel kann im Wohnungseigentumsvertrag enthalten sein. Da die Außenfenster wie die Fassade zu den allgemeinen Teilen des Hauses zählen, müssen grundsätzlich alle Eigentümer dem Fenstertausch zustimmen. Weiters sind auch diverse andere Vorschriften aus der Bauordnung oder zum Stadtbild zu beachten.
Ist ein Fenstertausch anzeige- beziehungsweise genehmigungspflichtig?
In jedem der neun Bundesländer gibt es eine eigene Bauordnung, dazu kommen Bauvorschriften in den einzelnen Gemeinden. Zur Sicherheit sollten Sie sich im Vorfeld auf alle Fälle über die aktuellen Baugesetze und Vorschriften in Ihrem Bundesland sowie der Gemeinde informieren. In Wien beispielsweise muss nur das Auswechseln beziehungsweise der Tausch von Fenstern bei Gebäuden in Schutzzonen sowie bei Gebäuden, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, bei der Baupolizei als Bauanzeige eingereicht werden.
Was kostet der Tausch von Fenstern?
Die Kosten für neue Fenster sind von verschiedenen Faktoren abhängig: Dazu gehört neben der Art der Fenster auch deren Größe, Ausführung, das Material, die Verglasung sowie die Einbausituation. Eine generelle Aussage über entstehende Kosten zu treffen, wäre daher unseriös.
Wird der Fenstertausch in Österreich gefördert?
Grundsätzlich ja. Allerdings sind die Mittel für den Sanierungsbonus des Bundes ausgeschöpft, noch ist offen, wie es in Zukunft damit weitergeht. Eine neue Registrierung beziehungsweise Antragstellung ist daher derzeit nicht möglich. Auf Bundesländerebene allerdings gibt es nach wie vor die Möglichkeit von Förderungen dafür. Die klimaaktiv-Förderdatenbank (https://www.klimaaktiv.at/foerderungen) bietet eine Übersicht über derzeit verfügbare Förderungen der Themenbereiche Energie, Mobilität und Klima in Österreich. Darüber hinaus ist die Sanierung von Fenstern unter Umständen steuerlich absetzbar, zusätzliche Kosten, wie beispielsweise für das Ausmalen nach dem Fenstertausch, können durch den Handwerkerbonus gefördert werden.
Wird die Fassade beim Tausch von Fenstern beschädigt?
Unter Umständen können beim Entfernen der alten Fenster Laibungen oder der Putz beschädigt werden. In der Regel werden diese Schäden von der ausführenden Firma behoben.
Wer ist für die Reparatur von Fenstern verantwortlich?
Auch da gilt: Der Vermieter ist für die Reparatur der Außenseite von Kastenfenstern sowie jene von Verbundfenstern verantwortlich, der Mieter hingegen für die Reparatur der inneren Kastenfenster.
Was kann ich als Mieter tun, wenn ein kaputtes Fenster nicht repariert wird?
„Kommt der Vermieter seiner Erhaltungspflicht nicht nach, kann der Mieter die notwendige Reparatur oder Erneuerung im Bereich des Mietrechtsgesetzes über ein Außerstreitverfahren bei der Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht durchsetzen“, sagt Philadelphy-Steiner. Auf eigene Faust – und ohne den Vermieter darüber zu verständigen – sollte man das Außen- oder Verbundfenster keinesfalls reparieren lassen.
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