Darauf müssen Sie bei Anbauten achten
Egal ob Balkon, Wintergarten oder ein zusätzlicher Raum – wer seine vier Wände vergrößern möchte, muss einiges beachten.
Sei es, dass man die warme Jahreszeit nun endlich auf dem eigenen Balkon genießen, im Winter in einem Wintergarten die raren Sonnenstrahlen erhaschen oder ein Carport errichten will – es gibt viele Gründe dafür, das Eigenheim durch einen Anbau zu erweitern oder zu ergänzen.
Doch bevor man zur Tat schreitet, sollten Interessierte eines wissen: „Jeder Bau, der mit dem Boden verbunden ist, unterliegt dem Baurecht“, erklärt Immobilien-Rechtsanwältin Valentina Philadelphy-Steiner. Dieses unterscheidet zwischen geringfügigen, anzeigepflichtigen und bewilligungspflichtigen Bauvorhaben. Was konkret darunter zu verstehen ist, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Denn jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung – dazu kommen noch die Bestimmungen der einzelnen Gemeinden. „In der Regel sind An- und Zubauten aber entweder anzeige- oder bewilligungspflichtig“, sagt Philadelphy-Steiner.
Ersteres bedeutet im Übrigen, dass eine schriftliche Bauanzeige an die Gemeinde inklusive Unterlagen zu erfolgen hat. Bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben steht darüber hinaus ein Baubewilligungsverfahren auf dem Plan. Die Anwältin rät daher dazu, sich auf alle Fälle bei der jeweiligen Gemeinde oder einem Bauunternehmen über die rechtlichen Vorgaben zu erkundigen. Denn wird ein An- oder Zubau ohne Bewilligung errichtet, kann das einerseits Strafen nach sich ziehen. „Im schlimmsten Fall muss das Bauwerk abgerissen werden“, sagt Philadelphy-Steiner.
Rücksicht auf andere
Wird beispielsweise ein Balkon an ein Mehrparteienhaus angebaut, gilt es aber noch anderes zu bedenken. So müssen beispielsweise die Miteigentümer ins Boot geholt werden. Gelingt das nicht, kann jener Eigentümer, der einen Balkon errichten will, beim zuständigen Bezirksgericht eine Genehmigung des Außerstreitrichters einholen. „Damit dem Antrag stattgeben wird, muss der Balkonanbau der Übung des Verkehrs entsprechen, einem wichtigen Interesse des Eigentümers dienen und er darf weder eine Schädigung des Hauses bewirken noch die schutzwürdigen Interessen der anderen Miteigentümer beeinträchtigen“, erklärt Philadelphy-Steiner. Ein Thema sei in diesem Zusammenhang etwa der Lichteinfall in den darunter liegenden Wohnungen. „Darüber hinaus darf der Balkon das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht beeinträchtigen und es darf von ihm keine Gefahr für die Sicherheit von Menschen oder des Gebäudes ausgehen“, so die Immobilienrechtsexpertin.
Das Thema Sicherheit
Sicherheit ist aber in noch einem weiteren Punkt ein wichtiger Faktor – nämlich in technischer Hinsicht. Immerhin ist ein nachträglicher Balkonanbau ein Eingriff in ein bestehendes Gebäude, eine statische Berechnung ist somit unabdingbar. Denn mit dem Balkon entstehen enorme Lasten, die verteilt beziehungsweise getragen werden müssen. Wird der Balkon an die Fassade gehängt, werden sämtliche Lasten in diese geleitet. Gegebenenfalls müssen in diesem Fall sogar die Fundamente des Hauses verstärkt werden. Als beste Variante gelten daher, gerade für Altbauten, vorgehängte Balkone oder aber Vorstellbalkone, bei denen die Last zur Gänze über Stützen in den Boden abgeleitet wird. Ebenfalls wichtig zu beachten sind die Dichtheit sowie die Vermeidung von Wärmebrücken. Das gilt natürlich auch für alle anderen Anbauten. „Eine fachgerechte Planung und Ausführung der Arbeiten ist daher wichtig“, rät die Anwältin.
Alle: Alle Luxusimmobilien
Landlust: Luxusimmobilien am Land
Urban: Luxusimmobilien Wien Urban
Villenlage: Luxusimmobilien Villenlage
Für Skifans: Luxuriöses Wohnen für Skifans
Am Wasser: Luxuriöses Wohnen am Wasser
Hotel-Service: Luxuriöses Wohnen mit Hotel-Service
Erlesener Blick: Luxuriöses Wohnen mit erlesenem Blick
Für Golffans: Luxuriöses Wohnen für Golffans
Klassische Eleganz: Luxuriöses Wohnen in klassischer Eleganz