Die Fichte ist vom Borkenkäfer befallen, die Zierkirsche beschädigt den Kanal, die Buche muss einem Neubau weichen – manchmal lässt sich eine Baumfällung nicht vermeiden. Dabei gibt es in Wien einiges zu beachten, wie Iring Süss, Geschäftsführer von „TreeBee“ Baumschnitt und Höhenarbeit, erklärt.
Sie spenden Schatten, manchmal auch Nahrung, dienen Vögeln und anderen Lebewesen als Quartier und liefern Sauerstoff – Bäume sind ein unverzichtbarer Bestand des Ökosystems. Doch manchmal kommt man nicht drumherum, einen Baum zu fällen. „Zu den wichtigsten Gründen dafür gehören, dass der Baum nicht mehr gesund ist oder dass es auf dem Grundstück ein Bauvorhaben gibt“, erzählt Iring Süss.
Strenges Baumschutzgesetz
Wer denkt, er kann in diesen Fällen einfach zur Motorsäge greifen, der irrt. „In Wien gibt es ein Baumschutzgesetz, das im Vorjahr aktualisiert und verschärft wurde“, sagt Süss. Unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen alle Laub- und Nadelhölzer, deren Stammumfang – gemessen in einem Meter Höhe – mindestens 40 Zentimeter beträgt. Das bedeutet, dass diese Bäume nur mit einer behördlichen Bewilligung gefällt werden dürfen. Selbst, wenn diese auf privaten Grundstücken stehen.
Obstbäume sind vom Gesetz ausgenommen
Ausgenommen vom Wiener Baumschutzgesetz sind nur Obstbäume – diese dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. „Es gibt eine eigene Liste, was als Obstbaum gilt“, sagt Süss. So gelten Walnussbäume als Obstbaum, Zierapfel- oder Zierkirschenbäume hingegen nicht. Eigene Bestimmungen gelten weiters für Bäume in Kleingarten-Anlagen sowie Wälder.
Genehmigung durch das Magistratische Bezirksamt
Wer somit eine Baumfällung plant, muss beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt um die entsprechende Bewilligung ansuchen. „Selbst dann, wenn der Baum bereits kaputt ist, darf er nicht einfach gefällt werden“, weiß Süss. Nach einer Überprüfung vor Ort wird schließlich entschieden, ob der Baum gefällt werden darf oder nicht. Durchschnittlich zwei bis drei Monate dauert es, so Süss, bis der entsprechende Entscheid in Händen gehalten werden kann. Dann gibt es noch eine zweiwöchige Einspruchsfrist und erst danach darf man, sofern der Bescheid positiv ist, die Baumfällung vornehmen. „Ist der Baum kaputt und gibt es Gefährdungspotenzial, geht es mit dem Bescheid aber rascher“, so der Experte.
Zum Bescheid sollte man aber noch etwas wissen: Bewilligungen, die ab 16. April 2024 erlassen wurden, verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Baum nicht innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheides entfernt wird.
Baumfällung als Challenge
Eine Baumfällung im dicht bebauten Gebiet erweist sich durchaus als herausfordernd. Denn eher selten erlauben es die örtlichen Gegebenheiten, dass der Baum im Ganzen oder in wenigen Teilen gefällt werden kann. In engen Höfen und an anderen Stellen, wo dies zu gefährlich wäre oder der Einsatz von Geräten aufgrund der Enge nicht möglich ist, ist Handarbeit gefragt. „In diesen Fällen klettern wir auf den Baum, tragen ihn stückweise ab und zum LKW. Trotzdem ist es unser Ziel, an einem Tag mit der Baustelle fertig zu werden und zu 95 Prozent schaffen wir es auch “, beschreibt Süss. Deutlich rascher gehen die Arbeiten vonstatten, wenn ein Kran eingesetzt werden kann. „In diesem Fall wird der Baum oft nur in drei oder vier Teile geschnitten, die vom Kran auf den LKW gehoben werden“, sagt Süss. Apropos: Wenn Sie wissen wollen, wo der gefällte Baum landet, hier die Antwort – er wird in der Regel kompostiert.
Was kostet eine Baumfällung?
Bei kleinen Bäumen müsse man mit Kosten ab 1.000 Euro rechnen, der Einsatz eines Krans schlage sich mit Kosten ab 3.000 Euro zu Buche, so der Experte.
Ersatzpflanzungen sind Pflicht
Mit den Kosten für die Baumfällung ist es jedoch nicht getan. Wird die Baumentfernung bewilligt, müssen im Regelfall nämlich Ersatzbäume gepflanzt werden. Wie viele und welche Bäume an welchem Standort das sein sollen, legt das Magistratische Bezirksamt im Bescheid fest. Überprüft wird die fachgerechte Nachpflanzung durch die Wiener Stadtgärten. „Wer am Grundstück keine Ersatzpflanzung vornehmen kann, der kann sie innerhalb des Bezirks vornehmen“, sagt Süss. Ist auch das nicht der Fall, wird eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 5.000 Euro vorgeschrieben.
Baumfällung mit Baumpflege vorbeugen
Mit Bäumen ist es so ähnlich wie mit Zähnen: Eine gute Pflege verhindert das Schlimmste. „Bei der Baumpflege geht es darum, Baumfällungen weitestgehend zu vermeiden“, sagt Süss. Dabei werden beispielsweise Äste, die Richtung Fassade wachsen, fachgerecht eingekürzt, Erziehungsschnitte bei Jungbäumen verhindern das spätere Ausbrechen von Ästen. Das ist deshalb wichtig, da die Bruchstellen eine Eintrittsmöglichkeit für Pilze, die den Baum schädigen, bieten.
Zu den Pflegemaßnahmen gehört es weiters, den Efeubewuchs von Bäumen zu reduzieren oder große, ausladende Äste mit einer Kronensicherung zu sichern. „Das Bewusstsein für Baumpflege steigt zunehmend. Man merkt, wie wichtig den Kunden ihre Bäume sind“, freut sich Süss.
Iring Süss ist nicht nur Geschäftsführer von TreeBee, sondern auch Spezialist für Seilzugangstechnik, Siloreinigung, Höhenrettung, Montagen, Rettungskonzepte und Sprengungen.
Fotos: Monika Pachler-Blaimauer bzw. Tree Bees
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