Definition und Unterschied von Grundfläche, Wohnfläche und Nutzfläche.
Oft kommt es zu Verwechslungen oder Unklarheiten, was bei einer Immobilie mit der Grundfläche, der Wohnfläche bzw. der Nutzfläche gemeint ist. Sind die Unterschiede einmal klar, ist das Thema jedoch eine einfache Sache.
Rechtslexikon: Übersicht aller Rechtsbegriffe des Wohnrecht & Immobilienrecht
Was ist die Grundfläche?
Die Grundfläche meint bei Immobilien in Österreich üblicherweise die bebaute Fläche eines Grundstücks. Wenn es sich um ein Wohnhaus mit mehreren Wohnungen handelt, ist also nicht die Summe der Wohnungen relevant (das wäre dann die Summe der Wohnflächen), sondern die Grundfläche, die das Gebäude einnimmt.
Um es mathematisch zu erklären:
Das Wohnhaus ist auf einer Fläche von 100 m² gebaut – das ist dann auch die Grundfläche.
Was ist die Wohnfläche?
Das Beispiel können wir gleich weiterführen, um die Wohnfläche zu erklären: In dem oben beschriebenen Wohnhaus gibt es drei Stockwerke, auf jedem Stock sind zwei Wohnungen mit 40 m² Größe.
Die Wohnfläche der Wohnung umfasst also 40 m², die Wohnfläche des gesamten Wohnhauses summiert sich auf 240 m² (sechs Wohnungen à 40 m²).
Was zählt zur Wohnfläche?
Hier wird es interessant, denn was genau zur Wohnfläche zählt, ist vielen nicht genauer bekannt und dementsprechend wird bei der Angabe der Wohnfläche wissentlich oder unwissentlich öfters Schindluder betrieben.
Die Garage, das Stiegenhaus, Keller, Wasch- und Fahrradräume dürfen nicht bei der Wohnfläche einberechnet werden. Auch Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen nicht.
Als Wohnfläche zählt also klassischerweise das, was man mit Hausverstand darunter versteht: Wohn- und Schlafzimmer, Vorzimmer, Küche, Bad, WC, Flur – alles, was in der Wohneinheit ist und tatsächlich zu Wohnzwecken genutzt wird.
Zusätzlich gibt es noch Sonderfälle:
– Dachschrägen: Reicht eine Dachschräge auf eine Deckenhöhe von einem Meter oder weniger, wird die betreffende Fläche überhaupt nicht als Wohnfläche gerechnet. Bei einer Deckenhöhe von 1 – 2 Metern wird 50 % der Fläche zur Wohnfläche gezählt.
– Dasselbe gilt für Flächen unter Treppen.
– Balkon / Terrasse: Werden mit nur 25 % ihrer Fläche zur Wohnfläche hinzugerechnet, in ganz besonderen Fällen darf es auch die Hälfte sein – aber nur wenn besondere Bedingungen vorherrschen.
– Wintergärten: Werden gar nicht zur Wohnfläche gezählt, wenn sie unbeheizt sind. Beheizt darf wiederum die Hälfte der Fläche als Wohnraum bezeichnet werden.
Was ist die Nutzfläche?
Die Nutzfläche ist jede Fläche, die entsprechend der Zweckbestimmung genutzt werden kann.
Keine Nutzflächen sind dagegen die sogenannten Funktionsflächen (erfüllen eine bestimmte Funktion, z.B. Heizungsraum, Maschinenräume etc.) und die Verkehrsflächen (wo man sich weiterbewegt, also „Verkehr herrscht“, z.B. Eingänge, Treppenräume, Aufzüge, Flure).
Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
Eine Küche in einer Wohnung ist sowohl Wohnfläche (dient den Wohnzwecken) als auch Nutzfläche (wird der Zweckbestimmung entsprechend genutzt). Dasselbe gilt für die übrigen Wohnräume.
Es gibt aber auch Nutzflächen, die keine Wohnfläche sind, beispielsweise Müllraum oder Parkplatz.
Konkret gibt es 7 Arten von Nutzflächen, die sich aufteilen in:
– Wohnen
– Büroarbeit
– Produktion
– Lagern, Verkauf
– Unterricht, Kultur
– Pflege
– Sonstige Nutzflächen
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