So können Sie Ihr E-Auto daheim laden
Auf Österreichs Straßen sind immer mehr Elektroautos unterwegs. Sie daheim und nicht an einer öffentlichen Ladestation zu laden, ist deutlich komfortabler. Wir wissen, worauf es bei der eigenen Ladestation ankommt.
Die Zahl der Elektroautos steigt kontinuierlich. Mit Ende Mai 2023 waren nach Angaben des Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ) exakt 127.987 rein elektrisch betriebene Pkw auf heimischen Straßen unterwegs. Deutlich geringer hingegen ist die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladestationen. Nur rund 18.000 (Stand Ende März) von ihnen stehen landesweit zur Verfügung. Immer öfter greifen die Besitzer von Elektroautos daher zur Selbsthilfe und installieren im Carport oder ihrer Garage eine Ladestation. „Grundsätzlich ist bis 11 kW keine Genehmigung erforderlich. Darüber meist schon, abhängig vom Netzbetreiber und der jeweiligen Bauordnung“, sagt Thomas Aschauer von der e4mobility.at -Aschauer Energietechnik.
Steckdose: Langes Warten
Davon, ein Elektroauto über eine Haushaltssteckdose zu laden, rät der Experte ab: „Möglich ist es, allerdings dauert das deutlich länger. Um das Fahrzeug vollständig auf diese Weise zu laden, sollte man rund 20 bis 30 Stunden kalkulieren“. Energieversorger warnen darüber hinaus davor, dass Haushaltssteckdosen nicht für solch langandauernde Dauerlasten ausgelegt seien. Dadurch steige in Folge die Überlastungs- und Brandgefahr, warnen sie.
Zwei Varianten
Wer sein Elektrofahrzeug daheim laden will, dem bieten sich zwei Varianten: Eine mobile Ladestation an einer freien oder 400V CEE Steckdose sowie eine fixe Wallbox in der Garage oder im Freien.
Entscheidet man sich für Zweitere, gilt es, darauf zu achten, dass Wallbox und Wechselrichter kompatibel sein müssen. „Im Zweifelsfall fragt man einen Fachmann“, so Aschauer. Für die Installation einer 11kW Wallbox, die durch einen Elektriker oder Mechatroniker durchgeführt werden kann, reicht in der Regel der vorhandene Stromanschluss. Die Kosten für eine Installation liegen, so Aschauer, meist zwischen 500 und 1000 Euro. „In Einzelfällen können es auch mehr sein“, sagt der Experte.
Keine Kosten entstehen, wenn in Garage oder Garten bereits eine 400V Steckdose vorhanden ist: Dann kann nämlich die mobile Wallbox einfach angesteckt werden.
Apropos Kosten: Für die Wallbox selbst sind zwischen 500 und 1000 Euro auf den Tisch zu legen. Je nach Modell können Wallboxen auch mittels Smartphone oder Tablet gesteuert werden. Mit Hilfe von Apps erhalten die Besitzer auch einen Überblick über Betriebszustand, Energieverbrauch und anfallende Stromkosten.
An die Zukunft denken
Der ÖAMTC rät in diesem Zusammenhang, bei der Wallbox-Ladeleistung nicht zu sparen, auch wenn das aktuelle E-Auto vielleicht nur mit 3,6 kW laden kann. Denn mit der nächsten Auto-Generation würden wahrscheinlich größere Akkus und schnellere Lademöglichkeiten an Bord kommen.
Mit der Kraft der Sonne
Die Kosten für eine Ladung hängen vom jeweiligen Stromtarif ab. Günstiger kommt es, wenn eine hauseigene PV-Anlage vorhanden ist. Denn die Ladestation kann ohne Problem mit der PV-Anlage – die Jahresproduktion sollte mindestens 2.500 kWh hr betragen – verbunden werden. „Das spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt“, weiß Aschauer.
Förderungen nützen
Wer eine private Ladeinfrastruktur für sein Elektrofahrzeug installiert, erhält für Wallboxen beziehungsweise intelligente Ladekabel (mobile Ladestation) in einem Ein- oder Zweifamilienhaus bis zu 600 Euro Zuschuss. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen stammt, eine Bestätigung darüber ist für die Förderung erforderlich.
Bei unmittelbar mit dem Stromnetz verbundenen Wallboxen können auch die Installationskosten gefördert werden. Die Förderung für die Installation einer intelligenten, OCPP-fähigen bzw. kommunikationsfähigen Ladestation in einem Mehrfamilienhaus als Einzelanlage beläuft sich auf maximal 900 Euro.
Die Registrierungsplattform ist – sofern die Fördermittel reichen – längstens bis 31.03.2024 geöffnet. Weiters kann diese Bundesförderung mit Landesförderungen kombiniert werden.
Ladestationen im WEG…
Wer nicht in einem Einfamilienhaus wohnt, hat vorab einige Umstände zu beachten: Handelt es sich um eine Eigentumswohnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, ist der Wohnungseigentümer zur Errichtung einer E-Ladestation berechtigt, sofern schutzwürdige Interessen der übrigen Wohnungseigentümer nicht beeinträchtigt werden. „Seit der WEG-Novelle 2022 handelt es sich bei der „Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges“ (jedenfalls das Laden mit maximal 5,5 kW) um eine sogenannte privilegierte Änderung. Und die Errichtung der Ladestation entspricht kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung der Übung des Verkehrs beziehungsweise liegt im wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers“, sagt Wilhelm Huck von HSP Rechtsanwälte.
Weiters unterliegt die Änderung einer Zustimmungsfiktion der übrigen Wohnungseigentümer: Werden diese von der geplanten Errichtung informiert und erfolgt binnen zwei Monaten kein Widerspruch, so gilt die Zustimmung zur Errichtung als erteilt.
…und MRG
Plant hingegen ein Mieter, dessen Mietverhältnis in den Vollanwendungsbereich des MRG fällt, die Installation einer E-Ladestation, so hat dieser seinen Vermieter, meist die Hausverwaltung bzw. den Eigentümer, über das Vorhaben zu informieren. „Lehnt dieser nicht innerhalb von zwei Monaten nach Anzeige der geplanten Installation das Vorhaben ab, so gilt dessen Zustimmung als erteilt“, sagt Huck.
Der Vermieter darf die Änderung insbesondere nur dann ablehnen, wenn diese schutzwürdige Interessen des Vermieters oder anderer Mieter beeinträchtigt oder zu einer Schädigung des Hauses führt.
Auch für Mietverhältnisse, die dem Teilanwendungsbereich des MRG oder bloß dem ABGB unterliegen, zieht die Rechtsprechung meist sinngemäß den obengenannten Maßstab des Vollanwendungsbereich des MRG heran.
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