Ein wohlgestalteter Garten bietet nicht nur Raum zur Erholung und Entspannung, sondern auch einen privaten Rückzugsort im Freien. Gerade in dicht bebauten Gebieten ist der Sichtschutz eine wesentliche Komponente, um die eigene Privatsphäre zu wahren. Dabei reicht das Spektrum von natürlichen Lösungen über Holz bis hin zu robusten Steinkonstruktionen. Doch neben der Ästhetik spielen auch rechtliche Aspekte eine Rolle – besonders wenn es um die Bauhöhe und das Verhältnis zu den Nachbarn geht.
Sichtschutz aus Holz
Holz ist wegen seiner natürlichen Optik und der warmen Ausstrahlung besonders beliebt. Es lässt sich leicht verarbeiten und kann individuell gestaltet werden, was Spielraum für kreative Gartenkonzepte bietet. Zudem bietet Holz einen effektiven Schutz vor Wind und Blicken. Der Nachteil: Holz ist witterungsanfällig und muss deshalb regelmäßig gepflegt werden. Ohne entsprechende Behandlung mit Lasuren oder Ölen kann das Material schnell verwahrlost aussehen oder von Schädlingen befallen werden.
Sichtschutz aus Stein
Steinmauern sind extrem langlebig und robust. Sie bieten nicht nur einen hervorragenden Sichtschutz, sondern bewahren Sie auch vor Lärm. Zudem benötigen Steinmauern kaum Pflege und fügen sich elegant in diverse Gartengestaltungen ein.
Wobei die Kosten für Material und Aufbau einer Steinmauer im Vergleich zu anderen Methoden relativ hoch sind. Auch die Installation ist arbeitsintensiv sowie zeitaufwendig, und – einmal errichtet – lassen sich Steinmauern nur schwer versetzen oder anpassen.
Sichtschutz aus Pflanzen
Pflanzen sind eine ästhetisch ansprechende und ökologisch wertvolle Option für den Sichtschutz. Geeignete Pflanzen für Hecken sind zum Beispiel der schnellwachsende Liguster, der robuste und dichte Kirschlorbeer, Thujen sowie Buchsbäume für all jene, die in puncto Ästhetik auf präzise geschnittene Hecken setzen. Ein Sichtschutz aus Pflanzen ist nicht nur optisch ein Bringer, er verbessert auch das Mikroklima und bietet Lebensraum für Vögel und Insekten. Allerdings braucht es Zeit, bis er ordentlich angewachsen ist – und auch viel Pflege (Schneiden und Bewässern).
Rechtliche Bestimmungen in Österreich
Naturgemäß darf man sich in Österreich aber nicht nach Lust und Laune jeden Sichtschutz in den Garten stellen – auch hier gibt es Gesetze. So darf er de facto eine Höhe von 180 cm nicht überschreiten, allerdings variiert dies je nach Bundesland und lokalen Vorschriften. Vor Errichtung eines Sichtschutzes sollte daher immer die zuständige Baubehörde konsultiert oder ein Blick in die jeweilige Bauordnung geworfen werden. Probleme mit den Nachbarn können insbesondere dann entstehen, wenn ein Sichtschutz das Grundstück des Nachbarn beschattet oder die Aussicht verdeckt. In solchen Fällen empfiehlt es sich, das Gespräch zu suchen und möglicherweise Kompromisse zu finden, um langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.
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